© Claudia Hübschmann

29.November - 1. Dezember / 6. - 8. Dezember / 13. - 15. Dezember 2024

Sicherheitshinweise

Sehr geehrte Besucher des Weihnachtsmarktes,

"Lichterglanz und Budenzauber" ist ein Familienfest der Großen Kreisstadt Radebeul. Damit die Veranstaltung für alle Besucher, Mitwirkende und Anwohner ein freudiges und ungetrübtes Erlebnis wird, bitten wir Sie zudem, folgende weitere Regeln zu beachten und einzuhalten:

  • Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgen auf eigenes Risiko. Das Verlassen der zum Festgelände gehörenden Wege und Plätze geschieht auf eigene Gefahr.
  • Kinder unter 10 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, nicht für Fälle höherer Gewalt. Die Haftung erstreckt sich nur auf den Bereich des Veranstaltungsgeländes.
  • Den Anordnungen der Stadt als Veranstalter und den durch sie eingesetzten Personen ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände sofort Folge zu leisten.
  • Hunde sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Allerdings sind Menschenmassen und Gedränge kein Vergnügen für die Vierbeiner.  Märkte bedeuten Gefahr und Stress für den Hund.  Zum Wohl und Schutz Ihrer Tiere, sollten diese zu Hause bleiben.
  • Das Mitführen und Benutzen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und Geschossen im Sinne des Waffengesetzes sowie von pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des Sprengstoffgesetzes ist nicht gestattet. Das gilt auch für Schreckschusswaffen. Unberechtigt mitgeführte/benutzte Waffen und ähnliche Gegenstände können vom jeweiligen Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen einbezogen werden.
  • Es ist verboten, alkoholische Getränke sowie Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind, mitzubringen.
  • Ordnungswidrig im Sinne des § 17 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der Vorschriften im § 2 Abs. 1 bis 4 der erlassenen Polizeiverordnung verstößt.

Kindersuchdienst während des Weihnachtsmarktes

Festbüro
Altkötzschenbroda 21
0351 8311-600